Freitag, 20. November 2015

who the fuck is Philipp Steinhauer....


„Tokugawa AG“ macht Angebot— Experten winken ab - 18.08.2012 09:17 Uhr // Achtung schon 3 Jahre her.....damals 4% heute als "Privat"Person Philipp Steinhauer 10,80 % also warten kann sich manchmal lohnen....

Kaufangebot für Solar-Millenium-Anleger

„Tokugawa AG“ macht Angebot— Experten winken ab - 18.08.2012 09:17 Uhr
Angesichts der steigenden Energiekosten geht bei vielen Betrieben der Trend hin zur Selbstversorgung mit Strometwa durch Solarenergie.
Angesichts der steigenden Energiekosten geht bei vielen Betrieben der Trend hin zur Selbstversorgung mit Strometwa durch Solarenergie.© oh
Für Fritz S. geht es um eine Menge Geld. 86000 € hat er dem Erlanger Kraftwerksentwickler Solar Millennium geliehen, als die Firma noch auf der Sonnenseite stand. Seit das Unternehmen pleite ist, bangt er um sein Geld — immerhin sollte der Betrag eine wichtige Säule seiner Altersversorgung sein.

Eigentlich hat der Nürnberger die Summe schweren Herzens schon abgeschrieben. Doch jetzt scheint es, als könnte er wenigstens einen kleinen Teil retten. Über seine Hausbank flatterte ihm wie Hunderten anderen Solar-Millennium-Anlegern das Angebot einer „Tokugawa AG“ mit Sitz in Aachen ins Haus. Darin bietet der Vorstand dieser AG den Inhabern der nicht-börsennotierten Anleihen an, deren Papiere abzukaufen — für vier Prozent des Nennwertes. Wer für 1000 € Anleihen gekauft hatte, soll dafür also 40 € überwiesen bekommen — im Fall von Fritz S. 3440 € statt der ursprünglich einbezahlten 86000 €.

Japanische Inspiration

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Wer ist dieser Anbieter? Die Tokugawa AG mit Sitz in Aachen gibt es seit Mitte 2002. Vorstand und einziger Mitarbeiter ist der 33-jährige Philipp Steinhauer. Er ist, anders als der Firmenname vermuten lässt, nicht Strohmann eines geheimnisvollen asiatischen Großinvestors. Wie Steinhauer vielmehr erklärt, war es seine Vorliebe für die japanische Shogun-Dynastie gleichen Namens, die ihn zu dieser seltsamen Firmierung der urdeutschen Gesellschaft verleitet hat.

Ziel seines Unternehmens ist es, mit vergleichsweise riskanten Kapitalanlagen — beispielsweise in Pleiteunternehmen, bei denen noch Geld zu holen ist — hohe Gewinne einzufahren. Die Tokugawa AG verweist selbst darauf, dass „der Umgang mit Risiken zu unserem Geschäft gehört“.

Auch im Fall Solar Millennium fährt Steinhauer einen riskanten Kurs. „Das ist schlicht eine Wette“, sagen Kenner der Materie. Alles hänge davon ab, welche „Quote“ der Insolvenzverwalter am Ende des Verfahrens erreicht.

Worum geht es? Im Fall der Solar Millennium haben Gläubiger nach Einschätzung des Nürnberger Insolvenzverwalters Volker Böhm berechtigte Forderungen in Höhe von 200 Mio. € — dieses Geld schuldet ihnen die Pleitefirma also. Könnte Böhm nun durch Verkauf von Vermögensteilen wie Grundstücken oder Firmenbeteiligungen beispielsweise noch 20 Mio. € in die ansonsten leeren Kassen holen, dann läge die Insolvenzquote bei zehn Prozent — jeder Gläubiger bekäme also ein Zehntel dessen, was er der Solar Millennium AG einst geliehen hatte. Kann der Insolvenzverwalter mehr verwerten, bekommen die Gläubiger mehr. Kommt gar nichts in die Kasse, läge die Quote bei „0“ Prozent.

Die Rechnung, die nun von der Tokugawa AG aufgemacht wird, ist reine Spekulation: Sie bietet den Anlegern jetzt so viel Geld, als würde die Quote bei vier Prozent liegen. Kommt am Ende weniger heraus, zahlt die Aachener AG drauf, kommt mehr in die Kasse des Insolvenzverwalters, kann Tokugawa kräftig absahnen.

Bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat man eine relativ klare Meinung zu dem auf dem Kapitalmarkt keineswegs unüblichen Vorgang. DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer geht davon aus, dass eben jene Quote angesichts der letzten Verkaufserfolge des Insolvenzverwalters „deutlich über den von Tokugawa angebotenen vier Prozent liegen dürfte“. Nur diejenigen Anleger sollten daher über das Angebot nachdenken, „die einen dringenden Finanzbedarf haben und die damit leben können, am Ende weniger zu bekommen, als die, die nicht verkauft haben“.

Auch die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) rät „eher“ von der Annahme des Kaufangebotes ab. Viel hänge vom Ausgang des Rechtsstreites mit dem klagenden Ex-Vorstandschef Utz Claassen ab. Dabei geht es um mehrstellige Millionenforderungen.

Insolvenzverwalter Böhm selbst bleibt naturgemäß vage: „Wenn sich die noch offenen Punkte positiv im Sinne der Gläubiger entwickeln, könnte in dem Insolvenzverfahren eine Quote im zweistelligen Prozentbereich möglich sein. Denkbar wäre aber auch bei einem sehr negativen Verlauf, dass die von der Tokugawa AG angebotene vierprozentige Quote nicht erreicht wird.“

Die Entscheidung, ob sie das Kaufangebot annehmen, kann den Anlegern also niemand abnehmen. 
VON KLAUS WONNEBERGER

Sonntag, 18. Oktober 2015

ich habe mal bei der SdK nachgefragt....

Werte SdK,

der RA Wagner, der in seiner Funktion als Specher der SdK bei Solar M. aufgeführt wird kommt seinen Verpflichtungen als GV (Berichtspflichten) nicht nach.

Was können Sie dazu sagen.

Dasselbe Fehlverhalten legt er bei Carpezigo zu Tage....

Beste Grüsse 

Rolf Koch



  • Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK)

Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK) // macht dem Wagner mal Beine das er seinen Verpflichtungen als gemeinsamer Vertreter nachkommt und seine Berichtspflichten erfüllt.....

2.     Wie werden meine Interessen als Schuldverschreibungsgläubiger vertreten?
In einer gesonderten Gläubigerversammlung für die Schuldverschreibungsgläubiger, die am 15. Mai 2012 stattfand, wurden für diese sogenannten "gemeinsame Vertreter" gewählt. An der Versammlung haben rund 530 Gläubiger teilgenommen, weitere rund 1.200 Gläubiger wurden vertreten.
Auf der im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichten Tagesordnung stand ein ausführlicher Bericht zum Stand und zu den weiteren Schritten im Insolvenzverfahren durch Insolvenzverwalter Volker Böhm. Außerdem wählten die Gläubiger Vertreter, die künftig die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger im Insolvenzverfahren bündeln und vertreten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde dabei für jede Anleihe gesondert abgestimmt. Gewählt wurden:
    • Anleihen 4 bis 7: Rechtsanwalt Klaus Nieding, Kanzlei Nieding + Barth, Frankfurt am Main,www.niedingbarth.de (Vize-Präsident Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. /DSW)
          • Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK)

          Das Protokoll des Termins ist im nicht öffentlichen Bereich des unter www.schubra.de verlinkten Gläubigerinformationssystems eingestellt. Zugang hierzu haben die Gläubiger des Insolvenzverfahrens mit der zu Beginn des Verfahrens zugesandten PIN-Nummer.
          Die gemeinsamen Vertreter der Anleihen 7 und 8 sind gem. § 19 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009 allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht er die Schuldurkunde nicht vorzulegen. Diese Rechte hatte der gemeinsame Vertreter der Anleihen 4 bis 8 zunächst nicht.
          In einer weiteren Gläubigerversammlung am 7. Juni 2013 wurden die Befugnisse des Herrn Rechtsanwalt Nieding dahingehend erweitert, dass er ausschließlich befugt ist, die Rechte der Anleihegläuboger im Insolvernzverfahren geltend zu machen. Das Protokoll dieser Beschlussfassung finden Sie ebenfalls im nicht öffentlichen Bereich des unter www.schubra.deverlinkten Gläubigerinformationssystems eingestellt. Die Erweiterung der Befugnisse erfolgte zur Verfahrensvereinfachung (vgl. hierzu das ausführliche Informationsschreiben vom 6. März 2013). Die Erweiterung der Befugnisse wurde mit großer Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Gläubiger beschlossen.
          Entsprechend den Beschlüssen in den Versammlungen vom 15. Mai 2012 und 7. Juni 2013 haben daraufhin Herr Rechtsanwalt Nieding und Herr Rechtsanwalt Dr. Wagner die von den Schuldverschreibungsgläubigern individuell einzeln angemeldeten Forderungen zurückgenommen und die Forderungen aus den Anleihen (Hauptforderung und Zinsen) insgesamt, in einem Gesamtbetrag, angemeldet.
          Sobald es Ausschüttungen an die Gläubiger gibt, werden diese nunmehr zentral jeweils an den Vertreter überwiesen. Diese verteilen die entsprechenden quotalen Anteile über das, auch von Banken für die Ausschüttung von Dividenden genutzte, Clearstream-Verfahren.
          Der Insolvenzverwalter verwertet das vorhandene Vermögen und maht offene Ansprüche geltend. Desweiteren prüft der Insolvernzverwalter angemeldete Forderungen.
          Aufgrund des großen Umfangs der Komplexität der von der Insolvenzschuldnerin durchgeführten Projekte wird die Bearbeitung des Verfahrens noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
          Sobald es aber aus verfahrenstechnischen Gründen möglich ist, wird der Insolvenzverwalter eine erste Ausschüttung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung vornehmen.