Sonntag, 27. September 2015

na ganz so einfach ist die Sache wohl nicht.....

Solar Millennium AG: Gläubiger bekommen Vorabausschüttung

Frankfurt, 23. September 2015 – Morgen ist es soweit, dann erhalten die Anleihegläubiger der insolventen Solar Millennium AG eine erste Vorabausschüttung auf die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren. Die Quote der Vorabausschüttung beträgt gut 9,75 Prozent. Insgesamt hat der Insolvenzverwalter Volker Böhm 25 Millionen Euro an die Gläubiger überwiesen.
„Die Ausschüttung erfolgt unter Zugrundelegung der festgestellten Insolvenzforderung in Höhe des Nominalbetrags der Anleihebeteiligung zuzüglich anteiliger Zinsen“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihen Nr. 4 – 7 der Solar Millennium AG i.I. „Bei der Ausschüttung auf den Zinsanteil handelt es sich um eine abgeltungssteuerpflichtige Zahlung. Das wird aber von den jeweiligen Kreditinstituten berücksichtigt“, ergänzt Nieding+Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom.
Da es sich bei der vorstehenden Ausschüttung um eine Vorabausschüttung handelt, müssen betroffene Anleihegläubiger ihre Anleihen nach der Ausschüttung weiter im Depot halten. „Nur dann können die Anleihegläubiger auch künftige Auszahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten“, erläutert Nieding. Die Bekanntgabe individueller Bankdaten sei bei dem gewählten Auszahlungsverfahren nicht erforderlich, versichert Anwalt Müller-Blom: „Auch künftig werden die Ausschüttungen automatisch im Wege des Clearstream-Verfahrens an die depotführende Bank erfolgen.“
Der Insolvenzverwalter Volker Böhm ist nach wie vor mit der Verwertung der Insolvenzmasse und der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegen Dritte befasst. „Derzeit kann noch nicht gesagt werden, wann das Insolvenzverfahren tatsächlich abgeschlossen sein wird und wann es zur nächsten Quotenauszahlung kommt“, sagt Nieding.
Quelle: Nieding + Barth

„Dies führt dazu, dass der abgeltungssteuerpflichtige Anteil an der 9,75 Prozent Vorabausschüttung steigt, da der Ausschüttungsbetrag nicht ins prozentuale Verhältnis zur im Insolvenzverfahren festgestellten Hauptforderung und den Zinsen gesetzt wird, sondern zunächst zu 100 Prozent auf die in der Insolvenztabelle festgestellte Zinsforderungen der Anleihegläubiger angerechnet wird“,

Solar-Millennium AG – Auszahlung der Vorabausschüttung an Anleihegläubiger verzögert sich

Frankfurt, 25. September 2015 – Am 23.09.2015 hatte Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Anleihen Nr. 4-7 der insolventen Solar Millennium AG i.L., angekündigt, dass die erste Abschlagsauszahlung auf die Insolvenzquote an die Anleihegläubiger im Wege des Clearstream-Verfahrens am 24.09.2015 erfolgen würde. Diese Ausschüttung wird sich noch geringfügig verzögern.
Hintergrund ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes, die besagt, dass die Vorabausschüttung über ca. 9,75 Prozent vorrangig als Zahlung auf den zur Insolvenztabelle zu Gunsten der Anleihegläubiger festgestellten Zinsbetrag zu sehen ist. Nur der den Zinsbetrag übersteigende Restbetrag ist danach als steuerfreie Rückzahlung der Nominalforderung der Anleihegläubiger einzuordnen.
„Dies führt dazu, dass der abgeltungssteuerpflichtige Anteil an der 9,75 Prozent Vorabausschüttung steigt, da der Ausschüttungsbetrag nicht ins prozentuale Verhältnis zur im Insolvenzverfahren festgestellten Hauptforderung und den Zinsen gesetzt wird, sondern zunächst zu 100 Prozent auf die in der Insolvenztabelle festgestellte Zinsforderungen der Anleihegläubiger angerechnet wird“, erklärt Nieding. „Die Stornierung der Ausschüttung musste erfolgen, um steuerliche Nachteile für die Anleihegläubiger zu vermeiden. Wir arbeiten eng mit der Zahlstelle zusammen, um die Ausschüttung zeitnah in Übereinstimmung mit den nun bekannten Vorgaben des Finanzamtes an die Anleihegläubiger vorzunehmen“, ergänzt Nieding+Barth- Anwalt Marvin Müller-Blom.
Nieding rechnet damit, dass die Auszahlung der ersten Abschlagsauszahlung durch die Zahlstelle sehr kurzfristig erfolgen wird. „Prinzipiell müssen lediglich die Parameter für die Auszahlung angepasst werden. Die nunmehrige erneute Verzögerung ist jedoch für die Anleihegläubiger, die seit über 3 Jahren auf eine Zahlung aus der Insolvenzmasse warten, ein sehr unglücklicher Umstand“, sagt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht.
Quelle: Nieding +Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

Ich kaufe Anleihen der in Insolvenzabwicklung befindlichen Solar Millennium 0151 461 9 56 56 oder rolfjkoch@web.de.....

Ich kaufe Anleihen der in Insolvenzabwicklung befindlichen Solar Millennium   0151 461 9 56 56 oder rolfjkoch@web.de.....



Da diese Anleihen nicht mehr an der Börse gehandelt werden müsste der Kauf wie folgt abgewickelt werden:

Ihr bietet mir die Anleihe/n mit Depotauszug an....

wenn wir uns über den Preis einig sind überweise ih euch den Betrag vorab....

Ihr übertragt entgeltlich mit Gläubigerwechsel die Anleihe in mein Depot.....das ist in Deutschland kostenlos möglich....

untenstehend die in Frage kommenden Anleihen....