Freitag, 20. November 2015

who the fuck is Philipp Steinhauer....


„Tokugawa AG“ macht Angebot— Experten winken ab - 18.08.2012 09:17 Uhr // Achtung schon 3 Jahre her.....damals 4% heute als "Privat"Person Philipp Steinhauer 10,80 % also warten kann sich manchmal lohnen....

Kaufangebot für Solar-Millenium-Anleger

„Tokugawa AG“ macht Angebot— Experten winken ab - 18.08.2012 09:17 Uhr
Angesichts der steigenden Energiekosten geht bei vielen Betrieben der Trend hin zur Selbstversorgung mit Strometwa durch Solarenergie.
Angesichts der steigenden Energiekosten geht bei vielen Betrieben der Trend hin zur Selbstversorgung mit Strometwa durch Solarenergie.© oh
Für Fritz S. geht es um eine Menge Geld. 86000 € hat er dem Erlanger Kraftwerksentwickler Solar Millennium geliehen, als die Firma noch auf der Sonnenseite stand. Seit das Unternehmen pleite ist, bangt er um sein Geld — immerhin sollte der Betrag eine wichtige Säule seiner Altersversorgung sein.

Eigentlich hat der Nürnberger die Summe schweren Herzens schon abgeschrieben. Doch jetzt scheint es, als könnte er wenigstens einen kleinen Teil retten. Über seine Hausbank flatterte ihm wie Hunderten anderen Solar-Millennium-Anlegern das Angebot einer „Tokugawa AG“ mit Sitz in Aachen ins Haus. Darin bietet der Vorstand dieser AG den Inhabern der nicht-börsennotierten Anleihen an, deren Papiere abzukaufen — für vier Prozent des Nennwertes. Wer für 1000 € Anleihen gekauft hatte, soll dafür also 40 € überwiesen bekommen — im Fall von Fritz S. 3440 € statt der ursprünglich einbezahlten 86000 €.

Japanische Inspiration

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Wer ist dieser Anbieter? Die Tokugawa AG mit Sitz in Aachen gibt es seit Mitte 2002. Vorstand und einziger Mitarbeiter ist der 33-jährige Philipp Steinhauer. Er ist, anders als der Firmenname vermuten lässt, nicht Strohmann eines geheimnisvollen asiatischen Großinvestors. Wie Steinhauer vielmehr erklärt, war es seine Vorliebe für die japanische Shogun-Dynastie gleichen Namens, die ihn zu dieser seltsamen Firmierung der urdeutschen Gesellschaft verleitet hat.

Ziel seines Unternehmens ist es, mit vergleichsweise riskanten Kapitalanlagen — beispielsweise in Pleiteunternehmen, bei denen noch Geld zu holen ist — hohe Gewinne einzufahren. Die Tokugawa AG verweist selbst darauf, dass „der Umgang mit Risiken zu unserem Geschäft gehört“.

Auch im Fall Solar Millennium fährt Steinhauer einen riskanten Kurs. „Das ist schlicht eine Wette“, sagen Kenner der Materie. Alles hänge davon ab, welche „Quote“ der Insolvenzverwalter am Ende des Verfahrens erreicht.

Worum geht es? Im Fall der Solar Millennium haben Gläubiger nach Einschätzung des Nürnberger Insolvenzverwalters Volker Böhm berechtigte Forderungen in Höhe von 200 Mio. € — dieses Geld schuldet ihnen die Pleitefirma also. Könnte Böhm nun durch Verkauf von Vermögensteilen wie Grundstücken oder Firmenbeteiligungen beispielsweise noch 20 Mio. € in die ansonsten leeren Kassen holen, dann läge die Insolvenzquote bei zehn Prozent — jeder Gläubiger bekäme also ein Zehntel dessen, was er der Solar Millennium AG einst geliehen hatte. Kann der Insolvenzverwalter mehr verwerten, bekommen die Gläubiger mehr. Kommt gar nichts in die Kasse, läge die Quote bei „0“ Prozent.

Die Rechnung, die nun von der Tokugawa AG aufgemacht wird, ist reine Spekulation: Sie bietet den Anlegern jetzt so viel Geld, als würde die Quote bei vier Prozent liegen. Kommt am Ende weniger heraus, zahlt die Aachener AG drauf, kommt mehr in die Kasse des Insolvenzverwalters, kann Tokugawa kräftig absahnen.

Bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat man eine relativ klare Meinung zu dem auf dem Kapitalmarkt keineswegs unüblichen Vorgang. DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer geht davon aus, dass eben jene Quote angesichts der letzten Verkaufserfolge des Insolvenzverwalters „deutlich über den von Tokugawa angebotenen vier Prozent liegen dürfte“. Nur diejenigen Anleger sollten daher über das Angebot nachdenken, „die einen dringenden Finanzbedarf haben und die damit leben können, am Ende weniger zu bekommen, als die, die nicht verkauft haben“.

Auch die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) rät „eher“ von der Annahme des Kaufangebotes ab. Viel hänge vom Ausgang des Rechtsstreites mit dem klagenden Ex-Vorstandschef Utz Claassen ab. Dabei geht es um mehrstellige Millionenforderungen.

Insolvenzverwalter Böhm selbst bleibt naturgemäß vage: „Wenn sich die noch offenen Punkte positiv im Sinne der Gläubiger entwickeln, könnte in dem Insolvenzverfahren eine Quote im zweistelligen Prozentbereich möglich sein. Denkbar wäre aber auch bei einem sehr negativen Verlauf, dass die von der Tokugawa AG angebotene vierprozentige Quote nicht erreicht wird.“

Die Entscheidung, ob sie das Kaufangebot annehmen, kann den Anlegern also niemand abnehmen. 
VON KLAUS WONNEBERGER

Sonntag, 18. Oktober 2015

ich habe mal bei der SdK nachgefragt....

Werte SdK,

der RA Wagner, der in seiner Funktion als Specher der SdK bei Solar M. aufgeführt wird kommt seinen Verpflichtungen als GV (Berichtspflichten) nicht nach.

Was können Sie dazu sagen.

Dasselbe Fehlverhalten legt er bei Carpezigo zu Tage....

Beste Grüsse 

Rolf Koch



  • Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK)

Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK) // macht dem Wagner mal Beine das er seinen Verpflichtungen als gemeinsamer Vertreter nachkommt und seine Berichtspflichten erfüllt.....

2.     Wie werden meine Interessen als Schuldverschreibungsgläubiger vertreten?
In einer gesonderten Gläubigerversammlung für die Schuldverschreibungsgläubiger, die am 15. Mai 2012 stattfand, wurden für diese sogenannten "gemeinsame Vertreter" gewählt. An der Versammlung haben rund 530 Gläubiger teilgenommen, weitere rund 1.200 Gläubiger wurden vertreten.
Auf der im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichten Tagesordnung stand ein ausführlicher Bericht zum Stand und zu den weiteren Schritten im Insolvenzverfahren durch Insolvenzverwalter Volker Böhm. Außerdem wählten die Gläubiger Vertreter, die künftig die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger im Insolvenzverfahren bündeln und vertreten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde dabei für jede Anleihe gesondert abgestimmt. Gewählt wurden:
    • Anleihen 4 bis 7: Rechtsanwalt Klaus Nieding, Kanzlei Nieding + Barth, Frankfurt am Main,www.niedingbarth.de (Vize-Präsident Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. /DSW)
          • Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK)

          Das Protokoll des Termins ist im nicht öffentlichen Bereich des unter www.schubra.de verlinkten Gläubigerinformationssystems eingestellt. Zugang hierzu haben die Gläubiger des Insolvenzverfahrens mit der zu Beginn des Verfahrens zugesandten PIN-Nummer.
          Die gemeinsamen Vertreter der Anleihen 7 und 8 sind gem. § 19 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009 allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht er die Schuldurkunde nicht vorzulegen. Diese Rechte hatte der gemeinsame Vertreter der Anleihen 4 bis 8 zunächst nicht.
          In einer weiteren Gläubigerversammlung am 7. Juni 2013 wurden die Befugnisse des Herrn Rechtsanwalt Nieding dahingehend erweitert, dass er ausschließlich befugt ist, die Rechte der Anleihegläuboger im Insolvernzverfahren geltend zu machen. Das Protokoll dieser Beschlussfassung finden Sie ebenfalls im nicht öffentlichen Bereich des unter www.schubra.deverlinkten Gläubigerinformationssystems eingestellt. Die Erweiterung der Befugnisse erfolgte zur Verfahrensvereinfachung (vgl. hierzu das ausführliche Informationsschreiben vom 6. März 2013). Die Erweiterung der Befugnisse wurde mit großer Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Gläubiger beschlossen.
          Entsprechend den Beschlüssen in den Versammlungen vom 15. Mai 2012 und 7. Juni 2013 haben daraufhin Herr Rechtsanwalt Nieding und Herr Rechtsanwalt Dr. Wagner die von den Schuldverschreibungsgläubigern individuell einzeln angemeldeten Forderungen zurückgenommen und die Forderungen aus den Anleihen (Hauptforderung und Zinsen) insgesamt, in einem Gesamtbetrag, angemeldet.
          Sobald es Ausschüttungen an die Gläubiger gibt, werden diese nunmehr zentral jeweils an den Vertreter überwiesen. Diese verteilen die entsprechenden quotalen Anteile über das, auch von Banken für die Ausschüttung von Dividenden genutzte, Clearstream-Verfahren.
          Der Insolvenzverwalter verwertet das vorhandene Vermögen und maht offene Ansprüche geltend. Desweiteren prüft der Insolvernzverwalter angemeldete Forderungen.
          Aufgrund des großen Umfangs der Komplexität der von der Insolvenzschuldnerin durchgeführten Projekte wird die Bearbeitung des Verfahrens noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
          Sobald es aber aus verfahrenstechnischen Gründen möglich ist, wird der Insolvenzverwalter eine erste Ausschüttung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung vornehmen.

          Die Solar Millennium AG verkaufte sog. Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt rund 227 Millionen Euro an ca. 16.000 Anleger. Ende 2011 ging das Unternehmen Pleite, im Mai 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

          Im Sommer gab es für die Anleger des insolventen Solarkraftwerk-Herstellers Solar Millennium noch gute Nachrichten. Sie sollten eine Abschlagzahlung in Höhe von insgesamt rund 25 Millionen Euro erhalten. Weitere Ausschüttungen seien nach Angaben des Insolvenzverwalters denkbar. Doch bisher warten die Anleger vergeblich.

            An die Anleihegläubiger sollten die ersten Abschlagszahlungen im September ausgeschüttet werden. Doch die Zahlung verzögert sich. Grund: Die geplante Art der Ausschüttung könnte zu steuerlichenNachteilen für die Anleger führen. Bis zur abschließenden Klärung sei daher die Zahlung zurückgestellt worden.  

          Die Solar Millennium AG verkaufte sog. Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt rund 227 Millionen Euro an ca. 16.000 Anleger. Ende 2011 ging das Unternehmen Pleite, im Mai 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Immerhin sollten die Anleihegläubiger nun erste Ausschüttungen erhalten. Die Insolvenzquote sollte bei rund zehn Prozent liegen. „Das ist eine relativ hohe Insolvenzquote – auch wenn die Anleger dann immer noch viel Geld verloren haben. Umso unverständlicher ist es, wenn die geschädigten Anleger nun auch noch bei den Zinsen ,bluten‘ sollen“, 

          Sonntag, 27. September 2015

          na ganz so einfach ist die Sache wohl nicht.....

          Solar Millennium AG: Gläubiger bekommen Vorabausschüttung

          Frankfurt, 23. September 2015 – Morgen ist es soweit, dann erhalten die Anleihegläubiger der insolventen Solar Millennium AG eine erste Vorabausschüttung auf die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren. Die Quote der Vorabausschüttung beträgt gut 9,75 Prozent. Insgesamt hat der Insolvenzverwalter Volker Böhm 25 Millionen Euro an die Gläubiger überwiesen.
          „Die Ausschüttung erfolgt unter Zugrundelegung der festgestellten Insolvenzforderung in Höhe des Nominalbetrags der Anleihebeteiligung zuzüglich anteiliger Zinsen“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihen Nr. 4 – 7 der Solar Millennium AG i.I. „Bei der Ausschüttung auf den Zinsanteil handelt es sich um eine abgeltungssteuerpflichtige Zahlung. Das wird aber von den jeweiligen Kreditinstituten berücksichtigt“, ergänzt Nieding+Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom.
          Da es sich bei der vorstehenden Ausschüttung um eine Vorabausschüttung handelt, müssen betroffene Anleihegläubiger ihre Anleihen nach der Ausschüttung weiter im Depot halten. „Nur dann können die Anleihegläubiger auch künftige Auszahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten“, erläutert Nieding. Die Bekanntgabe individueller Bankdaten sei bei dem gewählten Auszahlungsverfahren nicht erforderlich, versichert Anwalt Müller-Blom: „Auch künftig werden die Ausschüttungen automatisch im Wege des Clearstream-Verfahrens an die depotführende Bank erfolgen.“
          Der Insolvenzverwalter Volker Böhm ist nach wie vor mit der Verwertung der Insolvenzmasse und der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegen Dritte befasst. „Derzeit kann noch nicht gesagt werden, wann das Insolvenzverfahren tatsächlich abgeschlossen sein wird und wann es zur nächsten Quotenauszahlung kommt“, sagt Nieding.
          Quelle: Nieding + Barth

          „Dies führt dazu, dass der abgeltungssteuerpflichtige Anteil an der 9,75 Prozent Vorabausschüttung steigt, da der Ausschüttungsbetrag nicht ins prozentuale Verhältnis zur im Insolvenzverfahren festgestellten Hauptforderung und den Zinsen gesetzt wird, sondern zunächst zu 100 Prozent auf die in der Insolvenztabelle festgestellte Zinsforderungen der Anleihegläubiger angerechnet wird“,

          Solar-Millennium AG – Auszahlung der Vorabausschüttung an Anleihegläubiger verzögert sich

          Frankfurt, 25. September 2015 – Am 23.09.2015 hatte Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Anleihen Nr. 4-7 der insolventen Solar Millennium AG i.L., angekündigt, dass die erste Abschlagsauszahlung auf die Insolvenzquote an die Anleihegläubiger im Wege des Clearstream-Verfahrens am 24.09.2015 erfolgen würde. Diese Ausschüttung wird sich noch geringfügig verzögern.
          Hintergrund ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes, die besagt, dass die Vorabausschüttung über ca. 9,75 Prozent vorrangig als Zahlung auf den zur Insolvenztabelle zu Gunsten der Anleihegläubiger festgestellten Zinsbetrag zu sehen ist. Nur der den Zinsbetrag übersteigende Restbetrag ist danach als steuerfreie Rückzahlung der Nominalforderung der Anleihegläubiger einzuordnen.
          „Dies führt dazu, dass der abgeltungssteuerpflichtige Anteil an der 9,75 Prozent Vorabausschüttung steigt, da der Ausschüttungsbetrag nicht ins prozentuale Verhältnis zur im Insolvenzverfahren festgestellten Hauptforderung und den Zinsen gesetzt wird, sondern zunächst zu 100 Prozent auf die in der Insolvenztabelle festgestellte Zinsforderungen der Anleihegläubiger angerechnet wird“, erklärt Nieding. „Die Stornierung der Ausschüttung musste erfolgen, um steuerliche Nachteile für die Anleihegläubiger zu vermeiden. Wir arbeiten eng mit der Zahlstelle zusammen, um die Ausschüttung zeitnah in Übereinstimmung mit den nun bekannten Vorgaben des Finanzamtes an die Anleihegläubiger vorzunehmen“, ergänzt Nieding+Barth- Anwalt Marvin Müller-Blom.
          Nieding rechnet damit, dass die Auszahlung der ersten Abschlagsauszahlung durch die Zahlstelle sehr kurzfristig erfolgen wird. „Prinzipiell müssen lediglich die Parameter für die Auszahlung angepasst werden. Die nunmehrige erneute Verzögerung ist jedoch für die Anleihegläubiger, die seit über 3 Jahren auf eine Zahlung aus der Insolvenzmasse warten, ein sehr unglücklicher Umstand“, sagt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht.
          Quelle: Nieding +Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

          Ich kaufe Anleihen der in Insolvenzabwicklung befindlichen Solar Millennium 0151 461 9 56 56 oder rolfjkoch@web.de.....

          Ich kaufe Anleihen der in Insolvenzabwicklung befindlichen Solar Millennium   0151 461 9 56 56 oder rolfjkoch@web.de.....



          Da diese Anleihen nicht mehr an der Börse gehandelt werden müsste der Kauf wie folgt abgewickelt werden:

          Ihr bietet mir die Anleihe/n mit Depotauszug an....

          wenn wir uns über den Preis einig sind überweise ih euch den Betrag vorab....

          Ihr übertragt entgeltlich mit Gläubigerwechsel die Anleihe in mein Depot.....das ist in Deutschland kostenlos möglich....

          untenstehend die in Frage kommenden Anleihen....


          Freitag, 10. Juli 2015

          Ich zahle 50 % mehr....also 7,5 % ... sonst alles gleich....rolfjkoch@web.de / 06151 14 77 94 / 0151 461 9 56 56 Dank für Angebote....

          Intellivest GmbH

          Hofheim am Taunus

          Kaufangebot an Inhaber von Solar Millenium Anleihen
          Wertpapierkennnummern: A0NKTG, A0V8YQ, A0XFKC, A1H3K2

          Präambel

          Dieses Kaufangebot richtet sich an alle Inhaber von Solarmillenium Anleihen.
          Am 21. Dezember 2011 gab das Unternehmen bekannt, beim Amtsgericht Fürth Insolvenzantrag gestellt zu haben. Zuvor hätten unter anderem in Zusammenhang mit dem USA-Engagement wichtige Verkaufsverträge nicht abgeschlossen werden können. Am 28. Februar 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
          Die Anleihen wurden nicht planmäßig zurückgezahlt.
          Je nach Lagerort verursachen die Anleihen erhebliche Depotgebühren.
          Angebot
          Die Intellivest GmbH bietet hiermit den Anleiheinhabern der obig genannten Wertpapiere an, Ihre Anleihen zu einem Preis von 5,00% des Nominalwertes in EURO, exklusive etwaiger Stückzinsen, zu erwerben.
          Das Angebot ist auf 2.000.000 EUR Nominal begrenzt. Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet mit Ablauf des 20.Februar 2015.
          Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anleiheinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
          Anleiheinhaber die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, bis spätestens 20.02.2015, 24:00 Uhr mit der Intellivest GmbH unter Nennung des Nominalvolumens und Wertpapierkennnummer Kontakt aufzunehmen und die entsprechende Unterlagen zur Annahme unter

          info@intellivest-kaufangebote.de

          anzufordern.
          Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Anleihen, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf das von Ihnen gewünschte Konto überwiesen.
          Über die Möglichkeiten entstandene Verluste im Wege Ihrer Steuererklärung geltend zu machen berät Sie Ihr Steuerberater.
          Anleiheinhaber, die das Angebot annehmen möchten und keine Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme haben, werden gebeten, sich hilfsweise an den Berater Ihres Kreditinstitutes zu wenden.

          Hofheim am Taunus
          Intellivest GmbH
           
           

            Insolvenzverwalter zahlt 25 Millionen an Gläubiger aus

            01.07.2015

            Insolvenzverwalter zahlt 25 Millionen an Gläubiger aus

             
            Nürnberg, 1. Juli 2015 – Der Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG, Volker Böhm, wird in Kürze eine erste Abschlagzahlung an die Insolvenzgläubiger auszahlen. Mit dieser Abschlagzahlung erhalten die Gläubiger des Unternehmens 25 Millionen Euro. Das entspricht einer Quote von rund 10 Prozent. Die durchschnittliche Quote in Insolvenzverfahren liegt zwischen 3 und 5 Prozent.
            Die restliche Insolvenzquote wird zum Ende des Insolvenzverfahrens ausgeschüttet. „Nach jetzigem Stand werden die Gläubiger weitere Quotenzahlungen erhalten“, sagte Insolvenzverwalter Böhm heute in Nürnberg. „Wie hoch die Quote am Ende des Verfahrens sein wird, steht aber noch nicht fest.“ Dies hänge von verschiedenen Faktoren ab, so Böhm. So sei nach wie vor ungewiss, wie hoch der Erlös aus der Verwertung der US-Projekte der Solar Millennium AG sein werde. Zudem macht Böhm zurzeit weitere Schadenersatz- und Rückzahlungsansprüche gerichtlich geltend. Im Hinblick auf diese äußerst komplexen und umfangreichen Verfahren sagte Böhm: „Ich gehe davon aus, dass das Insolvenzverfahren noch einige Jahre dauern wird.“
            Die Solar Millennium AG musste im Dezember 2011 Insolvenz anmelden. Das Unternehmen hatte weltweit Solarkraftwerke projektiert und finanziert. Ein Großteil dieser Projekte hatte die Solar Millennium über fünf sogenannte Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Anleihevolumen von knapp 227 Mio. Euro finanziert, die vorwiegend an rund 16.000 Kleinanleger verkauft wurden. Insgesamt hat Böhm Forderungen gegen die Gesellschaft  in Höhe von ca. 250 Millionen Euro festgestellt.
            Die Solar Millennium AG hielt Beteiligungen an mehr als 60 Projektgesellschaften und Unternehmen weltweit, v.a. in Deutschland, den USA, Spanien und China, aber auch in Ländern wie Israel, Marokko, der Türkei und Ägypten. Eine Vielzahl der Beteiligungen stellte sich als nicht werthaltig heraus. In den USA, wo die Solar Millennium AG über eine Tochtergesellschaft einen dreistelligen Millionenbetrag investiert hatte, mussten für diese Gesellschaften ebenfalls Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Ein Vergleich mit den Gläubigern ermöglicht es aber, Erlöse zugunsten der Insolvenzgläubiger zu erzielen. Andere Beteiligungen wie z.B. Flagsol, Andasol 3 und Arenales konnten nach langen Verhandlungen durch den Insolvenzverwalter verkauft werden.
            Böhm rechnet damit, dass für die Insolvenzmasse weitere Erlöse aus Projekten hinzukommen werden. So verhandelt er derzeit über den Verkauf einer Beteiligung in China und über Ansprüche der Solar Millennium AG im Zusammenhang mit dem Andasol 3 Projekt.

            Pressekontakt:
            Sebastian Glaser
            möller pr GmbH
            Telefon: 0221/801087-80
            Email: sg@moeller-pr.de
            www.moeller-pr.de