Sonntag, 18. Oktober 2015

ich habe mal bei der SdK nachgefragt....

Werte SdK,

der RA Wagner, der in seiner Funktion als Specher der SdK bei Solar M. aufgeführt wird kommt seinen Verpflichtungen als GV (Berichtspflichten) nicht nach.

Was können Sie dazu sagen.

Dasselbe Fehlverhalten legt er bei Carpezigo zu Tage....

Beste Grüsse 

Rolf Koch



  • Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK)

Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK) // macht dem Wagner mal Beine das er seinen Verpflichtungen als gemeinsamer Vertreter nachkommt und seine Berichtspflichten erfüllt.....

2.     Wie werden meine Interessen als Schuldverschreibungsgläubiger vertreten?
In einer gesonderten Gläubigerversammlung für die Schuldverschreibungsgläubiger, die am 15. Mai 2012 stattfand, wurden für diese sogenannten "gemeinsame Vertreter" gewählt. An der Versammlung haben rund 530 Gläubiger teilgenommen, weitere rund 1.200 Gläubiger wurden vertreten.
Auf der im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichten Tagesordnung stand ein ausführlicher Bericht zum Stand und zu den weiteren Schritten im Insolvenzverfahren durch Insolvenzverwalter Volker Böhm. Außerdem wählten die Gläubiger Vertreter, die künftig die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger im Insolvenzverfahren bündeln und vertreten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde dabei für jede Anleihe gesondert abgestimmt. Gewählt wurden:
    • Anleihen 4 bis 7: Rechtsanwalt Klaus Nieding, Kanzlei Nieding + Barth, Frankfurt am Main,www.niedingbarth.de (Vize-Präsident Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. /DSW)
          • Anleihe 8: Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, www.finck-partner.de (Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./SdK)

          Das Protokoll des Termins ist im nicht öffentlichen Bereich des unter www.schubra.de verlinkten Gläubigerinformationssystems eingestellt. Zugang hierzu haben die Gläubiger des Insolvenzverfahrens mit der zu Beginn des Verfahrens zugesandten PIN-Nummer.
          Die gemeinsamen Vertreter der Anleihen 7 und 8 sind gem. § 19 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009 allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht er die Schuldurkunde nicht vorzulegen. Diese Rechte hatte der gemeinsame Vertreter der Anleihen 4 bis 8 zunächst nicht.
          In einer weiteren Gläubigerversammlung am 7. Juni 2013 wurden die Befugnisse des Herrn Rechtsanwalt Nieding dahingehend erweitert, dass er ausschließlich befugt ist, die Rechte der Anleihegläuboger im Insolvernzverfahren geltend zu machen. Das Protokoll dieser Beschlussfassung finden Sie ebenfalls im nicht öffentlichen Bereich des unter www.schubra.deverlinkten Gläubigerinformationssystems eingestellt. Die Erweiterung der Befugnisse erfolgte zur Verfahrensvereinfachung (vgl. hierzu das ausführliche Informationsschreiben vom 6. März 2013). Die Erweiterung der Befugnisse wurde mit großer Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Gläubiger beschlossen.
          Entsprechend den Beschlüssen in den Versammlungen vom 15. Mai 2012 und 7. Juni 2013 haben daraufhin Herr Rechtsanwalt Nieding und Herr Rechtsanwalt Dr. Wagner die von den Schuldverschreibungsgläubigern individuell einzeln angemeldeten Forderungen zurückgenommen und die Forderungen aus den Anleihen (Hauptforderung und Zinsen) insgesamt, in einem Gesamtbetrag, angemeldet.
          Sobald es Ausschüttungen an die Gläubiger gibt, werden diese nunmehr zentral jeweils an den Vertreter überwiesen. Diese verteilen die entsprechenden quotalen Anteile über das, auch von Banken für die Ausschüttung von Dividenden genutzte, Clearstream-Verfahren.
          Der Insolvenzverwalter verwertet das vorhandene Vermögen und maht offene Ansprüche geltend. Desweiteren prüft der Insolvernzverwalter angemeldete Forderungen.
          Aufgrund des großen Umfangs der Komplexität der von der Insolvenzschuldnerin durchgeführten Projekte wird die Bearbeitung des Verfahrens noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
          Sobald es aber aus verfahrenstechnischen Gründen möglich ist, wird der Insolvenzverwalter eine erste Ausschüttung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung vornehmen.

          Die Solar Millennium AG verkaufte sog. Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt rund 227 Millionen Euro an ca. 16.000 Anleger. Ende 2011 ging das Unternehmen Pleite, im Mai 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

          Im Sommer gab es für die Anleger des insolventen Solarkraftwerk-Herstellers Solar Millennium noch gute Nachrichten. Sie sollten eine Abschlagzahlung in Höhe von insgesamt rund 25 Millionen Euro erhalten. Weitere Ausschüttungen seien nach Angaben des Insolvenzverwalters denkbar. Doch bisher warten die Anleger vergeblich.

            An die Anleihegläubiger sollten die ersten Abschlagszahlungen im September ausgeschüttet werden. Doch die Zahlung verzögert sich. Grund: Die geplante Art der Ausschüttung könnte zu steuerlichenNachteilen für die Anleger führen. Bis zur abschließenden Klärung sei daher die Zahlung zurückgestellt worden.  

          Die Solar Millennium AG verkaufte sog. Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt rund 227 Millionen Euro an ca. 16.000 Anleger. Ende 2011 ging das Unternehmen Pleite, im Mai 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Immerhin sollten die Anleihegläubiger nun erste Ausschüttungen erhalten. Die Insolvenzquote sollte bei rund zehn Prozent liegen. „Das ist eine relativ hohe Insolvenzquote – auch wenn die Anleger dann immer noch viel Geld verloren haben. Umso unverständlicher ist es, wenn die geschädigten Anleger nun auch noch bei den Zinsen ,bluten‘ sollen“,