Sonntag, 27. September 2015

„Dies führt dazu, dass der abgeltungssteuerpflichtige Anteil an der 9,75 Prozent Vorabausschüttung steigt, da der Ausschüttungsbetrag nicht ins prozentuale Verhältnis zur im Insolvenzverfahren festgestellten Hauptforderung und den Zinsen gesetzt wird, sondern zunächst zu 100 Prozent auf die in der Insolvenztabelle festgestellte Zinsforderungen der Anleihegläubiger angerechnet wird“,

Solar-Millennium AG – Auszahlung der Vorabausschüttung an Anleihegläubiger verzögert sich

Frankfurt, 25. September 2015 – Am 23.09.2015 hatte Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Anleihen Nr. 4-7 der insolventen Solar Millennium AG i.L., angekündigt, dass die erste Abschlagsauszahlung auf die Insolvenzquote an die Anleihegläubiger im Wege des Clearstream-Verfahrens am 24.09.2015 erfolgen würde. Diese Ausschüttung wird sich noch geringfügig verzögern.
Hintergrund ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes, die besagt, dass die Vorabausschüttung über ca. 9,75 Prozent vorrangig als Zahlung auf den zur Insolvenztabelle zu Gunsten der Anleihegläubiger festgestellten Zinsbetrag zu sehen ist. Nur der den Zinsbetrag übersteigende Restbetrag ist danach als steuerfreie Rückzahlung der Nominalforderung der Anleihegläubiger einzuordnen.
„Dies führt dazu, dass der abgeltungssteuerpflichtige Anteil an der 9,75 Prozent Vorabausschüttung steigt, da der Ausschüttungsbetrag nicht ins prozentuale Verhältnis zur im Insolvenzverfahren festgestellten Hauptforderung und den Zinsen gesetzt wird, sondern zunächst zu 100 Prozent auf die in der Insolvenztabelle festgestellte Zinsforderungen der Anleihegläubiger angerechnet wird“, erklärt Nieding. „Die Stornierung der Ausschüttung musste erfolgen, um steuerliche Nachteile für die Anleihegläubiger zu vermeiden. Wir arbeiten eng mit der Zahlstelle zusammen, um die Ausschüttung zeitnah in Übereinstimmung mit den nun bekannten Vorgaben des Finanzamtes an die Anleihegläubiger vorzunehmen“, ergänzt Nieding+Barth- Anwalt Marvin Müller-Blom.
Nieding rechnet damit, dass die Auszahlung der ersten Abschlagsauszahlung durch die Zahlstelle sehr kurzfristig erfolgen wird. „Prinzipiell müssen lediglich die Parameter für die Auszahlung angepasst werden. Die nunmehrige erneute Verzögerung ist jedoch für die Anleihegläubiger, die seit über 3 Jahren auf eine Zahlung aus der Insolvenzmasse warten, ein sehr unglücklicher Umstand“, sagt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht.
Quelle: Nieding +Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

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